Ist der Tod eingetreten, werden dem Toten unter Gebet für seine gnädige Aufnahme im Jenseits die Augen und der Mund geschlossen. Die Totenklage wird angestimmt.
Die Familie, zu der der Tote gehörte, ist nun für drei Tage ein Trauerhaus, eine Witwe darf vier Monate und zehn Tage um ihren Mann trauern.
Der Tote wird nach aller Möglichkeit von Verwandten desselben Geschlechts gewaschen und parfümiert. Ehemänner können...
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